Kosten und Verträge

Die Höhe der Betreuungskosten richtet sich nach dem Betreuungsumfang (Stundenzahl) sowie dem Einkommen der Eltern.
Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung des zuständigen Jugendamts.

In vielen Fällen ist eine Kostenübernahme durch das Jugendamt möglich. Gern unterstützen wir Sie bei den notwendigen Schritten zur Antragstellung.

Bevor es zur Anmeldung kommt, laden wir Sie herzlich zu einem ausführlichen Kennenlerngespräch ein. Hier nehmen wir uns viel Zeit für Ihre Fragen, Wünsche und Erwartungen – und geben Ihnen einen ersten Einblick in unsere Räumlichkeiten und unseren Tagesablauf.

Wenn sich beide Seiten eine Zusammenarbeit vorstellen können, folgt ein zweiter Termin zur Vertragsunterzeichnung. Hier klären wir alle offenen Punkte und besprechen die nächsten Schritte, z. B. den Ablauf der Eingewöhnung.

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